• DIE FAHRSCHULE IN DEINER NÄHE

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  • HIER FÜHLST DU DICH WIE ZU HAUSE

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  • HIER WIRST DU FREUNDLICH EMPFANGEN

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ÜBER UNS

Hier erwartet dich eine junge und moderne Fahrschule

Deine Vorteile bei uns:

120656399915618v91203zager_Sedan_Carİndividuelle Beratung und professionelle Ausbildung

120656399915618v91203zager_Sedan_CarGeduldiger und freundlicher Fahrlehrer

120656399915618v91203zager_Sedan_CarUmfassend und gezielt auf die Prüfung vorbereitet

120656399915618v91203zager_Sedan_CarAusbildung mit neuen und modernen Fahrzeugen

120656399915618v91203zager_Sedan_CarGeraeumiger und heller Unterrichtsraum

120656399915618v91203zager_Sedan_CarMit öffentlichen Verkehrsmitteln einfach zu erreichen, direkt am Busbahnhof

120656399915618v91203zager_Sedan_CarLange Öffnungszeiten


 

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Inh.Yılmaz ÇALİ

Fahrlehrer Klasse B/BE

Ausbilder für Erste-Hilfe/Sehtester

Ausbilder für Bürokaufleute und Bürokommunikation

Ausbildungsfahrlehrer

Mehr als 20 Jahre Berufserfahrung

Hobbys: reiten, tauchen, campen, fliegen (ultraleicht)

Alter: ist jünger als er aussieht :)

 

 

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Halil CALI

Fahrlehrer Klasse B/BE
Hobbys: sport,Motorrad fahren
Alter: fühlt sich wie 28 :)
 

 

 

FAHRSCHULE / INFO

Adresse :

Frühlingstr. 8
83022 Rosenheim

DIREKT AM BUSBAHNHOF

 


 

Öffnungszeiten:

Mo., Mi., Fr. 16.00 – 18.30 Uhr

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Theorie Unterricht:

Mo. und Mi. 18.30 – 20.00 Uhr

Führerschein Neulinge müssen 14 mal am Theorie Unterricht teilnehmen.

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Ausbildungsfahrzeug

Audi A3 Baujahr 2015 1,6 Liter Diesel 109 PS Manuell

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VW T-Roc 

Baujahr 2019 1,5 Liter Diesel 115 PS Manuell

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VW Polo 

Baujahr 2012 1,2 Liter Benziner 109 PS Automatik

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AUTO

Auto Führerschein für Klasse B

Permonth
  • Bis max. 3500 kg
  • Anhaenger und Fahrzeugkombination max. 3500 kg
  • Bis max. 9 Sitzplaetze (mit Fahrer)

Führerschein mit 17 für Klasse B

Permonth
  • Mit 16 ½ Jahren kann die Ausbildung begonnen werden
  • Es muss immer eine Begleitperson mitfahren (gültig nur in Deutschland)

Bedingungen an die Begleitperson/en

Permonth
  • Mindestalter 30 Jahre
  • Mindestens 5 Jahre Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B
  • Maximal 1 Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg

Benötigte Unterlagen für die Behörde

Permonth

Sehtestbescheinigung

  • Ein biometrisches Passbild
  • Erste Hilfe (Sofortmassnahmen am Unfallort)
  • Ausweiss/Pass

 

KONTAKT

Adresse
Frühlingstr.8,
83022, ROSENHEIM
DIREKT AM BUSBAHNHOF
Email
info@fahrschule-lokman.de
Telefon
08031/3530747
Fax
08031/3530748
Handy
0151 50664762

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Von (Pflichtfeld)

E-Mail (Pflichtfeld)

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AGB

1. Bestandteil der Ausbildung: Die Fahrschulausbildung umfasst theoretischen und praktischen Unterricht. Rechtliche Grundlagen der Ausbildung: der Unterricht wird aufgrund der hierfür geltenden gesetzlichen Bestimmungen und der auf ihnen beruhenden Rechtsverordnungen, namentlich der Fahrschülerausbildungsordnung erteilt. Im übrigen gelten die nachstehenden Bestimmungen, die Bestandteile des Ausbildungsvertrages sind.

1a. Beendigung der Ausbildung: Die Ausbildung endet mit der bestandenen Fahrerlaubnisprüfung, in jedem Fall nach Ablauf eines Jahres seit Abschluss des Ausbildungsvertrages.

2. Entgelte: Die im Ausbildungsvertrag vereinbarten Entgelte haben den durch Aushang in der Fahrschule bekantgegebenen zu entsprechen. Werden diese geändert, so bleibt eine entsprechende Anpassung der nach diesem Vertrag vereinbarten Entgelte vorbehalten, soweit diese erst nach Ablauf von mehr als 4 Monaten seit Vertragsabschluss fällig werden.

3. Grundbetrag und Leistungen: Mit dem Grundbetrag werden die allgemeinen Aufwendungen der Fahrschule sowie die Erteilung des theoretischen Unterrichts . Mit dem Entgeld für die Fahrstunde zu 45 Minuten Dauer werden die Kosten für das Ausbildungsfahrzeug sowie die Erteilung des praktischen Fahrunterrichts abgegolten. kann der Fahrschüler eine vereinbarte Fahrstunde nicht einhalten, so ist die Fahrschule unverzüglich zu verständigen. Werden vereinbarte Fahrstunden nicht mindestens 2 Werktage vor dem vereinbarten Termin abgesagt, ist die Fahrschule berechtigt, eine Ausfallentschädigung für vom Fahrschüler nicht wahrgenommene Fahrstunden in Höhe von drei Viertel des Fahrstundenentgelts zu verlangen. Mit dem Entgeld für Prüfungen werden die theoretische und die praktische Prüfungsvorstellung einschließlich der Prüfungsfahrt. Bei Wiederholungsprüfungen wird das Entgeld wie im Ausbildungsvertrag erhoben.

4. Zahlungsbedingungen: Der Grundbetrag wird mit Abschluss des Ausbildungsvertrages, das Entgeld für die Fahrstunde vor Antritt derselben, der Betrag für die Prüfungsvorstellung vor Ablage derselben fällig. Wird das Entgeld nicht zur Fälligkeit bezahlt, so kann die Fahrschule die Fortsetzung der Leistungen verweigern.

5. Kündigung des Vertrages: Der Ausbildungsvertrag kann vom Fahrschüler jederzeit, von der Fahrschule nur in nachfolgenden Fällen gekündigt werden: wenn der Fahrschüler trotz Aufforderung und ohne triftigen Grund nicht innerhalb von 4 Wochen seit Vertragsabschluss mit der Ausbildung beginnt oder diese um mehr als 3 Monate unterbricht. Wenn er den theoretischen oder den praktischen Teil der Fahrerlaubnisprüfung nach je zweimaliger Wiederholung nicht bestanden hat. Oder wenn er wiederholt oder gröblich gegen Weisungen oder Anordnungen des Fahrlehrers verstößt.

6. Gebühren und Entgelte bei Vertragskündigung: Wird der Ausbildungsvertrag gekündigt, so hat die Fahrschule Anspruch auf das Entgeld für die erbrachten Fahrstunden und die erfolgte Vorstellung zur Prüfung. Kündigt die Fahrschule aus wichtigen Grund oder der Fahrschüler ohne durch ein vertragswidriges Verhalten der Fahrschule veranlasst zu sein, steht der Fahrschule folgendes Entgeld zu: Ein Drittel des Grundbetrages wenn die Kündigung vor Beginn der Ausbildung erfolgt. Der volle Grundbetrag wenn die Kündigung nach Beginn der Ausbildung erfolgt.

7. Einhaltung vereinbarter Termine: Fahrschule, Fahrschüler und Fahrlehrer haben dafür zu sorgen, dass vereinbarte Fahrstunden pünktlich beginnen. Fahrstunden beginnen und enden grundsätzlich an der Fahrschule. Wird auf Wunsch des Fahrschülers davon abgewichen, wird die aufgewendete Fahrzeit zum Fahrstundensatz berechnet. Hat der Fahrlehrer den verspäteten Beginn einer Fahrstunde zu vertreten oder unterbricht er den praktischen Unterricht, so ist die ausgefallene Ausbildungszeit nachzuholen oder gutzuschreiben. hat der Fahrschüler den verspäteten Beginn einer Fahrstunde zu vertreten, so geht die ausgefallene Ausbildungszeit zu seinen Lasten. Verspätet er sich um mehr als 15 Minuten, braucht der Fahrlehrer nicht länger zu warten. Die vereinbarte Ausbildungszeit gilt dann als ausgefallen (Ziffer 3).

8. Ausschluss vom Unterricht: Wenn der Fahrschüler unter Einfluss von Drogen, Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln steht oder wenn anderweitig Zweifel an seiner Fahrtüchtigkeit bestehen, ist er vom Unterricht auszuschließen. Der Fahrschüler hat in diesem Fall ebenfalls Ausfallentschädigung zu entrichten (Ziffer 3).

9. Behandlung von Ausbildungsgerät und Fahrzeugen: Der Fahrschüler ist zur pfleglichen Behandlung der Ausbildungsfahrzeuge, Lehrmodelle und des sonstigen Anschauungsmaterials verpflichtet.

10. Bedienung und Inbetriebnahme von Lehrfahrzeugen: Ausbildungsfahrzeuge dürfen nur unter Aufsicht des Fahrlehrers bedient werden. Zuwiderhandlungen können Strafverfolgung und Schadenersatzansprüche zur Folge haben. Geht bei der Kraftradausbildung oder -prüfung die Funkverbindung zwischen Fahrlehrer und Fahrschüler verloren, so muss der Fahrschüler unverzüglich an geeigneter Stelle anhalten, den Motor abstellen und auf den Fahrlehrer warten. Erforderlichenfalls hat er die Fahrschule zu verständigen. Beim verlassen des Fahrzeugs hat er dieses ordnungsgemäß abzustellen und gegen unbefugte Benutzung zu sichern.

11. Abschluss der Ausbildung: Die Fahrschule darf die Ausbildung erst dann abschließen, wenn sie überzeugt ist, dass der Fahrschüler die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zum Führen eines Kraftfahrzeuges besitzt (§16 FahrlG). deshalb entscheidet der Fahrlehrer nach pflichtgemäßem Ermessen über den Abschluss der Ausbildung (§6 FahrschAusbO). Die Anmeldung zur Prüfung bedarf der Zustimmung des Fahrschülers. Sie ist für beide Teile verbindlich. Erscheint der Fahrschüler nicht zum Prüfungstermin, ist er zur Bezahlung des Entgelts für die Prüfungsvorstellung und verauslagter oder anfallender Gebühren verpflichtet.

12. Erfüllungsort: Für die Fahrschule Lokman  in Rosenheim ist der Erfüllungsort Rosenheim, für die F Hat der Fahrschüler keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder verlegt er nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland, oder ist der gewöhnliche Aufenthaltsort zur Klageerhebung nicht bekannt, so ist der Sitz der Fahrschule Gerichtsstand.

IMPRESSUM

ROSENHEIM

Fahrschule-Lokman
Inhaber Yilmaz CALI
Frühlingstr. 8
83022 Rosenheim

Aufsichtsbehörde:
KVR Rosenheim

Kontakt:
Tel: 08031/3530747
Fax: 08031/3530748
E-Mail : info@fahrschule-lokman.de

Anmerkung zum Impressum
Inhaltlicher Verantwortlicher: Yimaz CALI
E-Mail: info@fahrschule-lokman.de

   

 

 

 

Allgemeine Nutzungsbedingungen
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